Dexpot 1.6 - Lizenzvereinbarung (EULA)

Gegenstand dieser Lizenzvereinbarung ist Dexpot 1.6 (im Folgenden Software genannt) inkl. der Dokumentation und sonstigen zugehrigen Materialien.
Lesen Sie diese Lizenzvereinbarungen sorgfltig, bevor Sie die Software installieren oder in anderer Form darauf zugreifen. Sie mssen dieser Lizenz zustimmen, wenn Sie die Software verwenden wollen. Die Software geht nicht in Ihren Besitz ber, sondern wird lizenziert. Die Software ist durch das Urheberrecht geschtzt. Das Eigentum und alle geistigen Schutzrechte an der Software sowie der mglicherweise enthaltenen Dokumentation und an allen anderen Bestandteilen der Software verbleiben bei der

Dexpot GbR
Bergerfurth 38
46487 Wesel

 im Folgenden Lizenzgeber genannt 

Alle anderen enthaltenen Komponenten bleiben Eigentum des jeweiligen Urhebers. Der Lizenznehmer erkennt diese Eigentums- und Schutzrechte an.
Der Lizenzgeber gestattet dem Lizenznehmer die Nutzung der Software im Rahmen der folgenden Lizenzbedingungen:


1.	berlassung der Software

1.1.	Die bergabe der Software an den Lizenznehmer erfolgt entweder per Download durch den Lizenznehmer von der Webseite des Lizenzgebers oder durch Zusenden eines Datentrgers.

1.2.	Die Dokumentation wird dem Lizenznehmer auf Verlangen per Download in einem allgemein blichen Format (*.pdf) oder in einer druckschriftlichen Form zur Verfgung gestellt. Erhlt der Lizenznehmer die Software durch den Download vom Server des Lizenzgebers, ruft er auf demselben Wege auch die Dokumentation ab.

1.3.	Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass es nicht mglich ist, Software so herzustellen, dass diese in allen Kombinationen, insbesondere unter Bercksichtigung von Software von Drittanbietern in jedem Fall fehlerfrei arbeitet.


2.	Vervielfltigungsrechte und Weitergabe der Software

2.1.	Der Lizenznehmer ist berechtigt,
2.1.1.	zu Datensicherungszwecken Reproduktionen anzufertigen.
2.1.2.	die Software zu vervielfltigen, soweit die jeweilige Vervielfltigung fr die Nutzung der Software in seinem Unternehmen hinsichtlich der erlaubten Lizenzanzahl erforderlich ist.

2.2.	Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet,
2.2.1.	die Software zu vermieten oder zu tauschen. 
2.2.2.	von der Software abgeleitete Werke zu erstellen.
2.2.3.	die Software ohne schriftliche Einwilligung weiterzugeben oder Dritten in anderen Formen zugnglich zu machen. Gleiches gilt fr Reproduktionen der Software. Als Dritte gelten auch konzernverbundene Unternehmen des Lizenznehmers.


3.	Nutzungsumfang

3.1.	Der Lizenznehmer ist pro Lizenz zur Nutzung der Software auf einem einzigen Computersystem an einem Ort zu einer gegebenen Zeit berechtigt.

3.2.	Wechselt der Lizenznehmer die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware lschen. Ein zeitgleiches Benutzen auf mehr als nur einem Computersystem ist nicht zulssig.


4.	Wartung und Support

4.1.	Einzellizenzen sowie die Produktpakete Package 5, Package 10, Package 20, Package 50, Package 100 und Package 200 enthalten die Kosten fr die Wartung und den Support.

4.2.	Sitelicenses (erlaubt die Verwendung der Software auf allen Computersystemen eines Unternehmensstandortes) sowie Multilicenses (erlaubt die Verwendung der Software auf allen Computersystemen aller Unternehmensstandorte) enthalten die Kosten fr Wartung und den Support nicht.

4.3.	Setzt der Lizenznehmer eine Site- oder Multilicense ein, muss die Version der Software auf dem Stand der Auslieferung verbleiben, solange kein Wartungsvertrag zwischen dem Lizenzgeber und Lizenznehmer besteht. Die Version der Software kann in der Software selbst abgelesen werden.

4.4.	Auf Wunsch wird zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer ein Wartungsvertrag auf jhrlicher Basis geschlossen. Dieser unterliegt einer separaten Berechnung.

4.5.	Support meint die technische Untersttzung via E-Mail, Telefon, Post oder Fax. Der Support dient grundstzlich zur Beantwortung technischer Fragen, die Bezug auf Funktionen oder Installation der Software nehmen.

4.6.	Die Hotline ist montags bis freitags unter der Rufnummer 0201/45844435 zu erreichen. Auerdem steht die E-Mailadresse info@dexpot.de fr Anfragen zur Verfgung.

4.7.	Fragestellungen zu inhaltlichen und projektorientierten Problemen bearbeitet der Lizenzgeber im Rahmen von Beratungsprojekten, diese sind aber nicht Gegenstand dieser Lizenzvereinbarung.


5.	Haftung

5.1.	Die Haftung des Lizenzgebers fr Schden, die aus der Benutzung der Software entstanden sind, wird ausgeschlossen.

5.2.	Sollte der Schaden eindeutig auf eine grob fahrlssige Vertragsverletzung durch den Lizenzgeber zurckzufhren sein, wird eine Haftung des Lizenzgebers ber dem Betrag des Lizenzpreises hinaus ausgeschlossen. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich fr den korrekten Einsatz der Software und die Datensicherung.

5.3.	Die Software ist auf Virenfreiheit berprft worden. Dennoch bernimmt der Lizenzgeber keine Gewhrleistung fr die Freiheit von Viren. Der Lizenznehmer ist deshalb aufgefordert, die Software selbst auf Virenfreiheit zu berprfen, bzw. die Software auf eigene Gefahr zu nutzen.


6.	Gewhrleistung und Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers

6.1.	Die Gewhrleistung beginnt mit der bergabe der Software an den Lizenznehmer.

6.2.	Der Lizenzgeber gewhrleistet, dass die Software bei vertragsgemem Einsatz der Dokumentation entspricht und nicht mit Mngeln behaftet ist, die die Tauglichkeit der Software fr den vertraglich vereinbarten Gebrauch mehr als unerheblich beeintrchtigen. 

6.3.	Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Lizenznehmer nach Krften seine Fehlermeldungen und Anfragen przisieren und kompetente Mitarbeiter einsetzen.

6.4.	Unwesentliche Abweichungen von der Dokumentation gelten nicht als Mangel. Gewhrleistungsansprche bestehen nur dann, wenn der gemeldete Mangel reproduzierbar ist. 

6.5.	Der Lizenzgeber wird dem vom Lizenznehmer ordnungsgem gemeldeten Mangel im Wege der Nacherfllung mit einer Ausweichlsung zu versorgen, die den gergten Mangel beseitigt.

6.6.	Gelingt es dem Lizenzgeber innerhalb einer angemessenen Frist nicht, die Abweichungen durch Nacherfllung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Lizenznehmer eine vertragsgeme Nutzung der Software ermglicht wird, kann der Lizenznehmer nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergtung verlangen oder diese Lizenz fr die Software gegen Erstattung der bezahlten Vergtung abzglich einer Gebhr fr die bisherige Nutzung kndigen.

6.7.	Gewhrleistungsansprche des Lizenznehmers verjhren innerhalb einer Frist von zwei Jahren (ein Jahr mglich, falls Lizenznehmer Vollkaufmann) ab Zugang der Mngelanzeige.


7.	Vertragsdauer und Kndigung

7.1.	Diese Lizenzvereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit.

7.2.	Der Lizenznehmer kann die Lizenzvereinbarung jederzeit beendigen, indem er alle Kopien der Software vernichten. Diese Lizenz endet unverzglich, ohne dass es einer expliziten Kndigung des Lizenzgebers bedarf, wenn der Lizenznehmer gegen diese Lizenzvereinbarung verstt.


8.	Sonstiges

8.1.	Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung unwirksam sein oder werden, oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen unberhrt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung herbeizufhren, die dem beabsichtigten Erfolg am nchsten kommt und die die Parteien vereinbart htten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt htten.

8.2.	nderungen und Ergnzungen dieser Lizenzvereinbarung sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diese Lizenzvereinbarung wirksam und von beiden Parteien zu unterzeichnen.

8.3.	Erfllungsort und Gerichtsstand fr alle Streitigkeiten aus dieser Lizenzvereinbarung ist der Geschftssitz des Lizenzgebers, sofern der Lizenznehmer Kaufmann oder juristische Person des ffentlichen Rechts ist. Auf die vorliegende Lizenzvereinbarung ist ausschlielich deutsches Recht anwendbar.
